Wichtige Hinweise zum Umgang mit Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Airsoftwaffen.

 

Käufer und Benutzer sind verpflichtet alle gesetzlichen Vorschriften und Bestimmungen nach dem geltenden Waffengesetz einzuhalten.

Unwissenheit schützt nicht vor Strafe!

 

ACHTUNG: Grundsätzliche und allgemeine Hinweise:

-         Behandeln Sie jede Waffe so, als wäre sie geladen.

-         Die Waffe beim Laden stets sichern, sodass sich kein Schuss ungewollt lösen kann.

-         Finger immer außerhalb des Abzugsbügels halten. Finger nur zum Schuss an den Abzug legen.

-         Verwenden Sie für jede Waffe nur die entsprechenden Geschosse.

-         Halten Sie die Mündung stets in eine sichere Richtung.

-         Geben Sie nie eine geladene Waffe aus der Hand.

-         Geben Sie nur entladene Waffen and andere Personen weiter.

-         Das Schießen ist nur in der eigenen Wohnung, auf polizeilich zugelassenen Schießstätten und in befriedetem Besitztum erlaubt, wenn das Geschoss dieses beim Schuss nicht verlassen kann. Hierbei den Gefahrenbereich des Geschosses beachten.

-         Aus Sicherheitsgründen sollte beim Schießen eine Schutz- bzw. Schießbrille getragen werden.

-         Transportieren Sie niemals eine geladene Waffe. Laden Sie nur, wenn Sie schießen möchten. Kontrollieren Sie immer, ob die Waffe ungeladen ist, wenn Sie sie transportieren oder von einer anderen Person übernehmen.

-         Waffe niemals auf Menschen oder Tiere richten. Vermeiden Sie Querschläger.

-         Aufbewahren der Waffe stets sicher und ungeladen vor unerlaubtem Zugriff Unbefugter (ungeschulte Personen, Kinder, Personen unter 18 Jahren) und getrennt von der Munition.

-         Weitergabe von Waffen mit Bedienungsanleitung nur an Personen – die mit der Handhabung genaustens vertraut und bei Waffen mit „F“ – Zeichen mindestens 18 Jahre alt sind. Geben Sie nur entladene Waffen an andere Personen weiter.

-         Jegliche Reparaturen von Waffen sollten nur von fachkundigen Firmen oder einem Büchsenmacher durchgeführt werden.

 

Waffenrechtliche Hinweise:

 

1.     Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Airsoftwaffen.

Der Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Airsoftwaffen unter 7,5 Joule, die mit einem F-Zeichen gekennzeichnet sind, ist ab 18 Jahren erlaubnisfrei. (WaffG Anlage §2 Abs. 1 und 2 i.V.m. Anlage 2, Abschnitt 2, Unterabschnitt 2 Nr. 1.1)

Ausnahme: Airsoft mit einer Leistung von <0,5 Joule. Entsprechende Airsoft sind unter 18 Jahren frei verkäuflich. (Führen und Transport allerdings wie unter Nr.2)

 

Weitergabe von Waffen:

Jeder Besitzer von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Airsoftwaffen hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhandenkommen oder Dritte – und hierzu gehören auch minderjährige Kinder des Besitzers – sie unbefugt an sich nehmen.

 

2.     Führen und Transport von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Airsoftwaffen:

Das Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen, Airsoftwaffen (egal welche Energie/Joulezahl) ist erlaubnispflichtig. Eine Waffe führt nur, wer die tatsächliche Gewalt über die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt.

Transport: Gem §12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG bedarf es keiner Erlaubnis zum Führen, wenn die Waffe nicht schussbereit (ungeladen) und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert wird, sofern der Transport der Waffe zu einem vom jeweiligen Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt (z.B. Transport zum Büchsenmacher oder zum Schießstand).

Transport also immer ungeladen, verpackt, verschlossen und zugriffsicher (z.B. im Kofferraum des Kfz).

 

3.     Schießen mit Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Airsoftwaffen:

Gemäß §12 Abs. 4 Nr. 1 WaffG: Ein Schießen außerhalb von Schießstätten ohne Schießerlaubnis ist zulässig durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum mit Schusswaffen, deren Geschosse eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.

 

4.     Veränderung an einer Waffe:

Jeder Versuch, waffenrechtlich relevante Teile (Lauf, Antrieb etc.) zu ändern, hinzuzufügen oder zu modifizieren ist nicht zulässig und kann Verletzungen zur Folge haben. Dazu kommt, dass die Sportwaffe möglicherweise den waffenrechtlichen Vorschriften nicht mehr entspricht.

Leistungserhöhung auf über 7,5 Joule, ohne behördliche Genehmigung, ist verboten!

 

Diese Infos erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Obwohl die Informationen mit größter Sorgfalt erstellt wurden, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden.

Dieser Text stellt keine Rechtsberatung dar.